Förderverein für Menschen mit Behinderungen des

                         Wohnverbundes Stadtpark (FöWoS) e.V.

 

Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung . 
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Lebens behinderter Menschen in der Wohnstätte am Stadtpark vor allem durch folgende Maßnahmen.

1. Aufbau und Pflege von Kontakten untereinander (Angehörige, Bewohner, Mitarbeiter, gesetzliche Betreuer usw. und zu Außenstehenden,
2. Begleitung der Mitarbeiterinnen der Wohnstätte durch Rückmeldung und Anregung,
3. Gewinnung und Begleitung von Mitarbeiterinnen,
4. Information der Öffentlichkeit über das Leben in der Wohnstätte am Stadtpark,
5. Unterstützung von Festen, Freizeitaktivitäten und kulturellen Ereignissen,
6. Materielle Unterstützung von bedürftigen Bewohnerinnen.
7. Beteiligung an der Planung und Durchführung von besonderen Anschaffungen und bauliche Verbesserungen in Haus und Gelände.
8. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder des Vereins und die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

 

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