Wohnverbundes Stadtpark (FöWoS) e.V.
Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung .
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Lebens behinderter
Menschen in der Wohnstätte am Stadtpark vor allem durch folgende
Maßnahmen.
1. Aufbau und Pflege von Kontakten untereinander (Angehörige,
Bewohner, Mitarbeiter, gesetzliche Betreuer usw. und zu
Außenstehenden,
2. Begleitung der Mitarbeiterinnen der Wohnstätte durch Rückmeldung
und Anregung,
3. Gewinnung und Begleitung von Mitarbeiterinnen,
4. Information der Öffentlichkeit über das Leben in der Wohnstätte
am Stadtpark,
5. Unterstützung von Festen, Freizeitaktivitäten und kulturellen
Ereignissen,
6. Materielle Unterstützung von bedürftigen Bewohnerinnen.
7. Beteiligung an der Planung und Durchführung von besonderen
Anschaffungen und bauliche Verbesserungen in Haus und Gelände.
8. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen
begünstigt werden. Die Mitglieder des Vereins und die Mitglieder des
Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
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