Förderverein für Menschen mit Behinderungen des

                         Wohnverbundes Stadtpark (FöWoS) e.V.


                                        Geldauflagen und Bußgelder

Informationen für alle mit Strafsachen betrauten Dezernentinnen und Dezernenten

Der FöWoS e.V. - ein verlässlicher Partner im Bußgeldverfahren

Der FöWoS e.V. erfüllt alle formalen Voraussetzungen für die Zuweisung von Bußgeldern. Sie ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Wilhelmshaven  vom 08.11.2016. Der FöWoS e.V ist in den Listen der Amtsgerichtes Oldenburg eingetragen.

Ihre Zuweisungen bearbeiten wir sorgfältig und zuverlässig. Zahlungsmeldungen und Informationen über Zahlungsverzug erhalten Sie fristgerecht und lückenlos. Wir stellen sicher, dass über Bußgeldzahlungen keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.



Informationen für Zahlungspflichtige

Sie müssen eine Geldauflage an den FöWoS e.V. zahlen? Dann danken wir Ihnen jetzt schon für Ihre fristgerechte Überweisung des Betrags.

Nachfolgend einige wichtige Informationen für Sie:


Der FöWoS e.V darf Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen.

Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Gericht. 

Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich den Eingang jeder Zahlung.

Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann sind wir in der Lage, die Zahlung Ihrer Auflage zuzuordnen und sie dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.

Überweisen Sie Ihr Bußgeld bitte ausschließlich auf unser Konto bei der Sparda- Bank Münster BLZ: 40060560 Konto: 1885588 .

Ihre Bußgeldzahlung trägt dazu bei, dass wir Menschen mit Behinderungen helfen können. Auch wenn Ihre Zahlung an uns nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür sehr herzlich.

 


 


 

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